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KfW-Heizungsförderung: Das gilt seit dem 21. Juli 2026

Die KfW hat die Bedingungen im Programm 458 umgebaut: weniger Klimabonus, gestaffelter Einkommensbonus, niedrigere Höchstkosten — aber erstmals bis zu 80 % Zuschuss. Was das für deinen Heizungstausch bedeutet. Stand: 11.08.2026.

Haustechnik Kreitz·Lesezeit 4 Min.
Kurz zusammengefasst
  • Klimageschwindigkeits-Bonus jetzt 16 % statt 20 % — er sinkt ab Februar 2027 weiter.
  • Einkommensbonus neu gestaffelt: 10 bis 40 %, mit Kind gelten höhere Einkommensgrenzen.
  • Höchstkosten sinken auf 28.000 €, dafür sind jetzt bis zu 80 % Fördersatz möglich.

Seit dem 21. Juli 2026 gelten in der KfW-Heizungsförderung (Programm 458) neue Konditionen. Die Grundrichtung: Der pauschale Tausch-Bonus wird kleiner, dafür werden Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen gezielter unterstützt. Wer eine neue Heizung plant, sollte die neuen Sätze kennen — und die Fristen.

Was sich geändert hat

  • Grundförderung: unverändert 30 % für jede förderfähige Heizung (Wärmepumpe, Pellet & Co.).
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: jetzt 16 % statt 20 % beim Tausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Er sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Punkte und entfällt ab August 2028.
  • Effizienzbonus: die 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind ersatzlos gestrichen.
  • Einkommensbonus: neu gestaffelt statt pauschal 30 % — jetzt 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Lebt ein kindergeldberechtigtes minderjähriges Kind im Haushalt, steigen alle Grenzen um 10.000 €.
  • Förderfähige Höchstkosten: 28.000 € statt 30.000 € für die erste Wohneinheit — ab Februar 2027 sinkt der Betrag halbjährlich um 750 €.
  • Neuer Deckel: maximal 70 % wie bisher — bei Einkommen bis 30.000 € jetzt aber bis zu 80 %.

Was das konkret bedeutet

Der Standardfall — selbstgenutztes Haus, alte Öl- oder Gasheizung raus, Wärmepumpe rein — kommt jetzt auf 46 % statt bisher rund 55 %. Bei 28.000 Euro Investition sind das etwa 12.880 Euro Zuschuss. Haushalte mit geringerem Einkommen und Familien mit Kind stehen dagegen besser da als vorher: Bis zu 22.400 Euro Zuschuss sind möglich.

Warten lohnt sich nicht

Die Richtung der Novelle ist eindeutig: Der Klimageschwindigkeits-Bonus schmilzt ab Februar 2027 halbjährlich ab, und auch der Förderhöchstbetrag sinkt dann Schritt für Schritt. Die heutigen Sätze sicherst du dir mit dem Förderantrag — und der muss gestellt sein, bevor der Auftrag verbindlich wird. Genau das übernehmen wir für dich, inklusive aller Nachweise.

Stand: 11.08.2026 — maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen der KfW (Programm 458). Wir aktualisieren diesen Beitrag, wenn sich die Konditionen ändern.

Welcher Satz gilt für dich?

Der Energie-Check rechnet mit den neuen Sätzen — inklusive Systemvergleich Wärmepumpe, Pellet, Öl und Gas.

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