Seit dem 21. Juli 2026 gelten in der KfW-Heizungsförderung (Programm 458) neue Konditionen. Die Grundrichtung: Der pauschale Tausch-Bonus wird kleiner, dafür werden Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen gezielter unterstützt. Wer eine neue Heizung plant, sollte die neuen Sätze kennen — und die Fristen.
Was sich geändert hat
- ✓Grundförderung: unverändert 30 % für jede förderfähige Heizung (Wärmepumpe, Pellet & Co.).
- ✓Klimageschwindigkeits-Bonus: jetzt 16 % statt 20 % beim Tausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Er sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Punkte und entfällt ab August 2028.
- ✓Effizienzbonus: die 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind ersatzlos gestrichen.
- ✓Einkommensbonus: neu gestaffelt statt pauschal 30 % — jetzt 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Lebt ein kindergeldberechtigtes minderjähriges Kind im Haushalt, steigen alle Grenzen um 10.000 €.
- ✓Förderfähige Höchstkosten: 28.000 € statt 30.000 € für die erste Wohneinheit — ab Februar 2027 sinkt der Betrag halbjährlich um 750 €.
- ✓Neuer Deckel: maximal 70 % wie bisher — bei Einkommen bis 30.000 € jetzt aber bis zu 80 %.
Was das konkret bedeutet
Der Standardfall — selbstgenutztes Haus, alte Öl- oder Gasheizung raus, Wärmepumpe rein — kommt jetzt auf 46 % statt bisher rund 55 %. Bei 28.000 Euro Investition sind das etwa 12.880 Euro Zuschuss. Haushalte mit geringerem Einkommen und Familien mit Kind stehen dagegen besser da als vorher: Bis zu 22.400 Euro Zuschuss sind möglich.
Warten lohnt sich nicht
Die Richtung der Novelle ist eindeutig: Der Klimageschwindigkeits-Bonus schmilzt ab Februar 2027 halbjährlich ab, und auch der Förderhöchstbetrag sinkt dann Schritt für Schritt. Die heutigen Sätze sicherst du dir mit dem Förderantrag — und der muss gestellt sein, bevor der Auftrag verbindlich wird. Genau das übernehmen wir für dich, inklusive aller Nachweise.
Stand: 11.08.2026 — maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen der KfW (Programm 458). Wir aktualisieren diesen Beitrag, wenn sich die Konditionen ändern.


