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Neues EEG: Was der Reiche-Entwurf für deine PV-Anlage bedeutet

Das Kabinett hat die EEG-Novelle von Wirtschaftsministerin Reiche beschlossen. Für Neuanlagen ab 2027 wird die Einspeisevergütung umgebaut — wer bis Ende 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die heutige Regelung. Stand: 01.08.2026.

Haustechnik Kreitz·Lesezeit 4 Min.
Kurz zusammengefasst
  • Die Novelle betrifft die Einspeisevergütung — NICHT die KfW-Heizungsförderung und nicht die 0 % MwSt. auf PV.
  • Neuanlagen ab 2027: statt 20 Jahren nur noch eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für 36 Monate (plus Boni).
  • Wer seine Anlage bis Ende 2026 in Betrieb nimmt, behält die volle 20-Jahre-Vergütung.

Kaum ein Thema sorgt gerade für so viele Schlagzeilen wie der EEG-Entwurf von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. „Solarförderung wird abgeschafft" liest man da — und viele Hausbesitzer sind verunsichert. Zeit für eine ehrliche Einordnung, was wirklich im Entwurf steht und was das für dich bedeutet.

Was tatsächlich beschlossen wurde

Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett die EEG-Novelle beschlossen — sie muss aber noch durch den Bundestag, ist also noch kein Gesetz. Der ursprüngliche Entwurf wollte die Einspeisevergütung für neue kleine Dachanlagen ab 2027 komplett streichen. Nach breiter Kritik wurde er entschärft: Es kommt ein Übergangssystem.

  • Neuanlagen ab 2027 erhalten statt 20 Jahren Vergütung eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für 36 Monate.
  • Dazu kommt ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh für bis zu 48 Monate; der anzulegende Wert liegt bei 6,2 ct/kWh.
  • Der Umstieg kommt gestaffelt: ab 2027 für Anlagen unter 50 kW, ab 2028 unter 25 kW, ab 2029/2030 unter 7 kW.
  • Bestandsschutz: Alle Anlagen, die bis 31.12.2026 in Betrieb gehen, behalten ihre volle 20-Jahre-Vergütung.

Wichtig: Was NICHT gestrichen wird

Hier vermischen viele Schlagzeilen zwei völlig verschiedene Dinge. Die EEG-Novelle betrifft nur die Einspeisevergütung — also das Geld für Strom, den du ins Netz abgibst. Die für dich meist viel wichtigeren Förderungen bleiben davon unberührt: die KfW-Heizungsförderung für die Wärmepumpe (je nach Fall 46 bis 70 %) und die 0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik-Anlagen. Wer dir erzählt, „die Förderung" sei weg, hat den Entwurf nicht gelesen.

Was das für deine Entscheidung bedeutet

Erstens: Wir planen Anlagen seit jeher auf maximalen Eigenverbrauch — die Einspeisevergütung war bei uns immer nur ein Nebeneffekt. Genau diese Linie bestätigt die Novelle: Eine gut geplante Anlage mit Speicher, Wärmepumpen-Kopplung und Überschussladen rechnet sich über den selbst genutzten Strom, nicht über die Einspeisung.

Zweitens: Wer ohnehin über eine Anlage nachdenkt, hat 2026 ein echtes Zeitfenster. Eine Inbetriebnahme bis Jahresende sichert die heutige Vergütung für volle 20 Jahre — als planbarer Bonus obendrauf.

Drittens: Kein Grund zur Panik, aber auch kein Grund zu warten. Die Wirtschaftlichkeit deiner Anlage entscheidet sich auf deinem Dach und an deinem Verbrauch — nicht in Berlin. Wir rechnen dir beides transparent vor.

Stand: 01.08.2026 — Kabinettsbeschluss, noch nicht vom Bundestag verabschiedet. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald sich der Stand ändert.

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